
In DNA-Datenbanken wird bisher ein genetischerFingerabdruck von Straftätern gespeichert, die schwere Straftaten begangenhaben. Beispielsweise: Sexuellen Missbrauch. Die DNA-Analyse hat zweifellos zurAufklärung von Kriminalfällen beigetragen. Dennoch ist der genetischeFingerabdruck nicht mit dem herkömmlichen Fingerabdruck vergleichbar und darfihn zukünftig auch nicht ersetzen. Denn über ihn lässt sich nicht nur die Identitäteines Menschen durch Vergleich mit Spuren am Tatort feststellen, sondern auchpersonenbezogene Merkmale wie Ethnie, Geschlecht oder bestimmte Krankheiten.Für die Jungen Liberalen gehören Informationen über das menschliche Genom zuden empfindlichsten und sensibelsten Daten die ein Individuum von sichpreisgeben kann. Die Erhebung eines genetischen Fingerabdrucks durch den Staatdarf nur nach Prüfung durch den Richter angeordnet werden. Sie muss strengenund genau festgelegten Kriterien unterliegen, die auch neue technischeEntwicklungen berücksichtigen. Bei der Geschwindigkeit mit der sich die Technikfortentwickelt, ist nicht absehbar, welche weiteren Informationen zukünftig auseinem genetischen Fingerabdruck gewonnen werden können.
DieBundesregierung hat mit Unterstützung der Unionsparteien beschlossen, dass auchvon Kleinkriminellen ein genetischer Fingerabdruck gespeichert werden soll,wenn sie im Rahmen vieler Fälle einen hohen Schaden verursachen. Einen Täter,der mehrfach Autolack zerkratzt – so das Beispiel in der Gesetzesbegründung.Für die JuLis lehnen dies ab: der Kleinkriminelle ist nicht mit demSexualstraftäter vergleichbar. Würde man der Logik von CDU/CSU und Rot-Grünfolgen, wäre das Ergebnis, dass wohl bald jeder seinen genetischenFingerabdruck bei der Polizei abgeben.
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